Fahrtkosten
Ermäßigung wie für Azubis oder Studenten
Teilnehmer/-innen an einem Freiwilligendienst (z. B. FÖJ) haben ein Recht auf verbilligte Fahrkarten. Der RMV bietet zum Beispiel vergleichsweise günstige Monatskarten für Azubis an, die auch FÖJ-ler erwerben können. Dafür muss der FÖJ-Ausweis vorgelegt und unter Umständen auch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Im Notfall weist man das Bahnpersonal immer auf § 1 (Ausbildungsverkehr) der "Verordnung zum Ausgleich gemeinschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr" hin.
Tägliche Fahrten zur Einsatzstelle und zurück
Die Kosten für diese Fahren werden nicht erstattet. Wenn Einsatzstellen keine Unterkunft vor Ort stellen, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt, der für Mietkosten oder für Kosten durch tägliches Pendeln verwendet werden kann. Einige Einsatzstellen bieten den Erwerb eines vergünstigten Jobtickets an, aber das ist im Einzelfall zu klären.
Fahrtkosten durch FÖJ-Seminare
Durch die Teilnahme an den Seminaren entstehende Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) können beim Naturschutz-Zentrum Hessen auf gesondertem Vordruck abgerechnet werden. Das Formular wird jeweils im Seminar verteilt und ausgefüllt, kann aber auch hier [223 KB]
heruntergeladen werden. Anzugeben ist neben der Bankverbindung (IBAN!) natürlich die Anzahl der gefahrenen Kilometer.