Dauer des FÖJ
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen dauert das FÖJ beim Träger Naturschutzakademie grundsätzlich 12 Monate. Für diesen Zeitraum wird vor Beginn des Freiwilligendienstes ein FÖJ-Vertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner regelt.
Nur in zwingenden Fällen (z. B. bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums) kann der FÖJ-Vertrag aufgehoben und die Laufzeit des FÖJ so verkürzt werden. Dabei sind die im Vertrag genannten Fristen zu beachten und alle Beteiligten frühzeitig zu informieren. Der Aufhebungsvertrag muss von Einsatzstelle, Träger und Teilnehmer/-in unterzeichnet werden. Dienstzeiten unter sechs Monaten gelten nach §2 Absatz 2 JFDG nicht als FÖJ.
Eine Verlängerung des FÖJ bis zu maximal 18 Monate ist ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich. Hierfür sind vorab mit dem Träger die organisatorischen Voraussetzungen abzustimmen. Der erforderliche Verlängerungsvertrag muss vor Ende des regulären FÖJ von Einsatzstelle, Träger und Teilnehmer/-in unterzeichnet werden.